AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Bedingungen

a) Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der UAB „BENVAIDA“ (BENVAIDA GAG) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künfitigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies schriftlich bestätigen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluß

a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

b) Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte und Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. Angaben über Eigenschaften jeglicher Art, Muster und Proben sind lediglich Anhaltspunkte für die Beschaffenheit der Ware. Exakt vereinbart sind sie nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Bei kundenspezifischen Produkten erfolgt die Fertigung auf Grundlage der übergebenen Kundendaten, für deren sachliche, maßliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen wird.

 

3. Preise

a) Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager inklusive der zum Zeitpunkt der Angebots- bzw. Rechnungserstellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und schließt Verpackungs- und Transportkosten mit ein.

b) Für den Fall, dass eine Lieferung nach einer mit der Erteilung der Auftragsbestätigung beginnenden Zeitdauer von drei Monaten erfolgen soll, behalten wir uns eine Preisangleichung an zwischenzeitlich erfolgte Kostensteigerungen vor.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

a) Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese erst nach Eingang und vollständigen Abklärung der beizubringenden Unterlagen.

b) Lieferfristen und Liefertermine gelten mit rechtzeitiger Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten. Liefertermine mit Tagesdatum geben den Tag der Versandbereitschaft an. Ebenso gilt bei der vereinbarten Lieferzeit in Arbeitstagen der letzte Arbeitstag als Versandtag. Arbeitstage sind Wochentage von Montag bis Freitag, ausgenommen die gesetzlichen Feiertage in Litauen.

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung auf die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

d) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

e) Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt. Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin und vor der vereinbarten Lieferfrist sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

5. Gefahrenübergang

a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmenlager bzw. das Lager der von uns angewiesenen Versandstelle verlassen hat. Dies gilt auch, wenn der Transport durch unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeführt wird. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

b) Transportmittel und Art der Versendung werden von uns gewählt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

c) Der Übergabe steht es gleich, wenn der K.ufer im Verzug der Annahme ist.

 

6. Mengenermittlungen/ Mehr- und Minderlieferung

a) Zur Mengenermittlung sind die an den Versandstellen festgestellten Mengen maßgebend. Die Übernahme der Umschließung durch Spedition oder Fracht gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit der Umschließungen.

b) Für die angegebenen Masse behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor.

 

7. Gewährleistung

a) Beanstandungen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb drei Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

b) Bei mangelhafter Lieferung haben wir nach unsrer Wahl das Recht, die Mängel kostenfrei zu beseitigen oder gegen Zurücknahme kostenlos Ersatz zu liefern.Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

c) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

 

8. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Sicherungszessionen

a) Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung.

b) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehalts- bzw. Sicherungsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen und ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

d) Im Falle der endgültigen Rücknahme sind wir berechtigt, bei der Gutschrifterteilung, ohne weitere Nachweise, einen Pauschalabschlag von 25% vorzunehmen. Weiterer Schadensersatz bleibt vorbehalten.

e) Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden.

f) Zahlungen mittels Wechsel bzw. Scheck werden nur zahlungshalber angenommen, der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bleibt hier von unberührt. Im Scheck- Wechselgeschäft bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der letzte Wechsel eingelöst ist.

 

9. Zahlungen

a) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, soweit nicht anders vereinbart.

b) Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos und unentgeltlich eingelöst wurde.

c) Zahlungen mittels Wechsel bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch uns. Sämtliche Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Entgegennahme von Wechseln bedeutet nicht eine Stundung der zugrunde liegenden Forderung. Barzahlungen haben gegenüber uns nur befreiende Wirkung, soweit sie an Personen geleistet wurden, die mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattet sind.

d) Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Geldschuld in Höhe von 12% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Kunden behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

e) Bei Erstbelieferungen von Kunden, bei Lieferungen ins Ausland, bei Verzug des Kunden sowie bei Bekannt werden anderer Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, können wir Vorkasse verlangen.

f) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegen uns gerichtete Ansprüche dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

10. Haftungsbeschränkung

a) Die Haftung aus Schadensersatzansprüchen aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie sonstigen Vertragsverletzungen oder aus unerlaubter Handlung in voller Schadenshöhe besteht nur bei eigenem groben Verschulden oder dem groben Verschulden leitender Angestellter. Wir haften lediglich dem Grunde nach bei ihrer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einzelner Erfüllungsgehilfen, es sei denn, es besteht ein anderslautender Handelsbrauch, jedoch der Höhe nach in diesen beiden Fallgruppen lediglich auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

a) Es gilt ausschliesslich das Recht der Republik Litauen. Die Anwendung des Haager einheitlichen Kaufrechts sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

b) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Vertragsteile unser Geschäftssitz.

c) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

12. Geheimhaltung

a) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Gegenstände, die im Rahmen der Vertragsabwicklung überlassen wurden, gegen den Missbrauch durch Dritte. Dies gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung dem jeweiligen Vertragspartner bereits bekannt waren oder in den Füllen, in denen die Informationen bereits allgemein zugänglich waren.

b) Wir speichern die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden elektronisch. Wir werden bei allen Handlungen das Datenschutzgesetz der Republik Litauen beachten.

c) Veröffentlichungen, in denen der jeweils andere Vertragspartner oder die Vertragsgegenstände unter Bezug auf den anderen Vertragspartner erwähnt werden, dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.

 

13. Schlussbestimmungen

a) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbestimmungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wo wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Regelungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Regelungen sind solche zu ersetzen, die in dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am nächsten kommen.

 

UAB „BENVAIDA“
Aušros al. 13,76298 Šiauliai
Litauen

Stand: Januar 2010